Rote Ampel: Wann Sie trotzdem Gas geben dürfen

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Rote Ampel: Wann Sie trotzdem Gas geben dürfen Normalerweise ist der Stopp an der roten Ampel Pflicht. Aber in diesen Sonderfällen gilt das nicht.

Wer an einer roten Ampel weiterfährt, muss normalerweise mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Doch in einigen Ausnahmefällen dürfen Sie weiterfahren.

Rotlichtverstoß kann teuer werden

Rote Ampeln sind grundsätzlich unbedingt ernst zu nehmen. Und zwar nicht nur, weil je nach Sachlage im Schlimmstfall Bußgelder von bis zu 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und sogar eine Freiheitsstrafe drohen können. Sondern, weil es lebensgefährlich für alle Verkehrsteilnehmer ist, wenn das Stopp-Licht ignoriert wird. Immerhin kann es zu Unfällen kommen, die schnell schwerwiegend sein können. Insofern sollte jedes Fuhrparkmanagement die Nutzer der in die kostenlose Software eingebuchten Fahrzeuge etwa im Rahmen der UVV erinnern, diese Verkehrsregel zu beachten. Gut ist aber auch, wenn man die Ausnahmen von der Regel kennt. Wir klären auf. 

Der grüne Pfeil gestattet Ausnahmen 

Die gängigste Situation, in der es erlaubt ist, ein Rotlicht zu überfahren, ist der grüne Pfeil, der an manchen Ampeln nach rechts zeigt. In dem Fall dürfen Autofahrer, sofern der Verkehr es gerade erlaubt, nach rechts abbiegen. Wichtig dabei: Achten Sie unbedingt auf andere quer kreuzende Verkehrsteilnehmer, die haben nämlich Vorfahrt. Und halten Sie zwingend erst an, bevor Sie abbiegen. Wer das missachtet, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.

Was gilt, wenn die Ampel defekt ist?

Außerdem kann es vorkommen, dass die Ampel, die eigentlich den Verkehr regeln soll, defekt ist. Damit meinen wir nicht, dass sie ganz ausgefallen ist, sondern statt dessen durchgängig ein rotes Licht zeigt. Hier müssen Sie zunächst herausfinden, ob es wirklich einen Defekt gibt. Dafür sollten Sie in jedem Fall fünf Minuten abwarten. Schaltet das Licht dann immer noch nicht auf Grün, können Sie sich langsam in die Kreuzung hineintasten. 

Bei Blaulicht auch über die Haltelinie fahren 

Eine weitere Ausnahme tritt dann ein, wenn Polizei und Rettungskräfte mit Blaulicht oder Martinshorn unterwegs sind. In dem Fall müssen Autofahrer nach rechts fahren und die Straße so freimachen. Dabei ist es auch erlaubt, die Haltelinie an der Ampel, an der Sie gerade stehen, etwas zu überfahren, um zum Beispiel den Rettungswagen vorbeilassen zu können. Aber hier gilt erneut: Fahren Sie langsam und vorsichtig und haben Sie immer den fließenden Verkehr im Auge.


Foto:  © Getty Images

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