Rückrufaktionen beim Auto: So verhalten Sie sich richtig

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Viele Autos von
Rückrufen
betroffen

Die Chance, dass eine
Rückrufaktion
irgendwann
Fahrzeuge
im Fuhrparkmanagement betrifft, ist gar nicht so gering. Immerhin wurden etwa in der ersten
Jahreshälfte
von 2020 weltweit mehr als 13
Millionen
Autos zurückgerufen. Die Gründe, warum es zu Fahrzeugmängeln kommt, sind vielfältig. Vielleicht hat der
Hersteller
einen Defekt der
Bremsen
festgestellt, vielleicht hat der
Airbag
versagt. Ganz zu schweigen vom VW-Abgasskandal, bei dem das
Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) VW vor ein paar Jahren alleine zum
Rückruf
von 2,4
Millionen

Fahrzeugen
zwang. 

Die Pflichten hängen von der Schwere des
Mangels
ab

Je nachdem, welche Art
Mangel
vorliegt, sind Ihre Pflichten gelagert. Bei einem verpflichtenden
Rückruf
, bei dem es um die
Sicherheit
geht oder die Umwelt (z.B. Ölverlust), müssen Sie das Auto zwingend in eine autorisierte
Werkstatt
bringen. Sonst kann es stillgelegt werden. Sie erfahren vom
Rückruf
auf jeden Fall entweder per Post vom KBA oder vom
Hersteller

Bei leichteren
Mängeln
ist der
Rückruf
in der Regel freiwillig und wird als „Serviceaktion“ verpackt. In jedem Fall sollten Sie bald nach dem Schreiben einen
Termin
vereinbaren, um jedes Risiko von Folgeschäden auszuschließen. Es gibt auch noch „stille Aktionen“, z.B. bei der
Klimaanlage
, wo die
Reparatur
heimlich beim nächsten Werkstattbesuch erfolgt. Das Problem bei Service- und stillen Aktionen: Gerade bei
Gebrauchtwagen
oder wenn Sie nicht mehr in die Vertragswerkstatt fahren, erfahren Sie oft gar nichts von den
Mängeln
und gehen leer aus. 

Wer zahlt Reparaturkosten und Ausfälle?

Dass der
Hersteller
die Reparaturkosten übernimmt, wenn er Ihnen ein mangelhaftes Auto verkauft hat, ist übrigens nicht so selbstverständlich wie man denken würde. Eine Pflicht zur Kostenübernahme hat er nur in der zweijährigen Sachmängelhaftungsfrist nach Neuwagenkauf. 


Aus Imagegründen zahlen die
Hersteller
die
Reparatur
allerdings in der Regel auch später. Sie können jedoch außerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder
Garantie
weder Ihre Aufwendungen, um zur
Werkstatt
zu kommen noch für Folgekosten wegen des vorübergehenden Fahrzeugausfalls (z.B. Mietwagen) geltend machen. Manchmal sind die Händler kulant und stellen einen Ersatzwagen. Kommt es wegen des
Mangels
zu einem
Unfall
, können Sie
Schadenersatz
verlangen. 

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