Rückwärtsfahren – das sollten Sie unbedingt beachten

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Was müssen Sie beim
Rückwärtsfahren
alles checken?

Rückwärts fährt man nicht selten direkt in einen Blechschaden. Weil bei diesem Manöver die Unfallgefahr für jeden Fahrer im Fuhrpark erhöht ist, hat der Gesetzgeber dafür eine besondere Sorgfaltspflicht vorgesehen, was sich  auch aus § 9 Absatz 5 StVO ergibt. Das bedeutet, dass Sie im Zweifelsfall lieber zu viele Vorsichtsmaßnahmen ergreifen sollten.

Insbesondere gilt es, vorsichtig anzufahren, ständig bremsbereit zu sein, das Schritttempo nicht zu verlassen, auch den toten Winkel zu berücksichtigen. Und je nach Situation auch einen Einweiser um Hilfe zu bitten. Wer den Raum hinter dem eigenen Auto nicht richtig sehen kann, muss zur Not auch mal aussteigen und nach Hindernissen schauen. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer müssen Sie mit Ihrem Verhalten ausschließen. Sicherheit geht dabei immer vor, selbst wenn es dadurch länger dauert.

Für die Gerichte haftet meist der Rückwärtsfahrende

Beachten sollten Sie diese Punkte schon allein deshalb, weil bei einem Unfall sehr häufig derjenige haftet, der rückwärts gefahren ist. Das gilt erst recht, wenn er die aufgeführten Sorgfaltsmaßnahmen nicht oder nur lückenhaft befolgt hat. Und selbst wenn es rückwärts auf dem Parkplatz für Sie kracht, weil das andere Fahrzeug aus Ihrer Sicht dort nicht hätte stehen dürfen, haben Gerichte bislang meistens die Schuld beim Rückwärtsfahrer gesehen. Ebenso lassen Gerichte es in der Regel nicht gelten, wenn Sie die Schuld auf Ihren defekten Parksensor schieben. Es wird trotz aller technischen Helfer erwartet, dass der Autofahrer selbst gut und sorgfältig beobachtet.

Wann fällt die
Schuldfrage
anders aus?

Eine geteilte Haftung ist grundsätzlich im Schadensfall möglich, jedoch davon abhängig, ob beide Fahrzeuge in Bewegung waren. Sprich: Sobald der andere steht und nur Sie rückwärts fahren, haften Sie meist alleine. Das sollten Sie auch beachten, wenn Sie auf einem Parkplatz in eine Kollision verwickelt werden, weil Sie und der andere beide rückwärts gefahren sind. Stand der andere beim Zusammenstoß schon, tragen Sie die Hauptschuld. Zumindest nicht die volle Schuld tragen Sie hingegen, wenn Sie als Rückwärtsfahrer von einem anderen Fahrzeug laut Vorfahrtsregeln die Vorfahrt genommen bekommen haben.

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