So können Sie die Kosten Ihres Autounfalls von der Steuer absetzen

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Wenn Unfallkosten
Werbungskosten
sind

Lässt sich ein
Autounfall
irgendwie positiv nutzen? Im
Normalfall
nicht, schließlich bedeutet er mindestens Ärger und Kosten, wenn nicht sogar Schmerzen. Doch einen wichtigen
Nebeneffekt
eines
Autounfalls
, der auf einer beruflichen Fahrt passiert ist, sollten die Nutzer im Fuhrpark unbedingt kennen: Er lässt sich als
Werbungskosten
von der
Steuer
absetzen.

Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrem
Beruf
entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können. Darunter fallen nicht nur Punkte wie die täglichen Fahrten zur Arbeit,
Dienstreisen
oder Fortbildungen, sondern mitunter auch geschehene Unfälle.

Welche
Voraussetzungen
müssen Sie erfüllen?

Damit die Kosten eines Unfalls vom
Finanzamt
anerkannt werden und somit Ihre
Steuerlast
bei den Einkünften senken können, müssen bestimmte
Voraussetzungen
erfüllt sein. Zum einen muss der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten
Arbeitsstätte
oder alternativ auf einer dienstlichen Fahrt passiert sein.
Umwege
sind erlaubt, wenn sie ebenfalls berufliche Gründe haben, also zum Beispiel, um eine berufliche
Fahrgemeinschaft
abzuholen, um zu
Vorstellungsgesprächen
zu kommen oder wegen doppelter
Haushaltsführung
.

Außerdem erkennt das
Finanzamt
nur Kosten an, die Sie tatsächlich selbst zahlen mussten. Wurden die Ausgaben von einer Versicherung oder Ihrem Arbeitgeber ersetzt, fallen diese logischerweise flach. Insofern kommen grob nur zwei Fälle infrage, bei denen Sie die
Werbungskosten
für einen Unfall auf dem
Arbeitsweg
geltend machen können: Entweder, Sie haben den Unfall zumindest teilweise selbst verschuldet (z.B. durch erhöhte Geschwindigkeit) und besitzen keine
Vollkaskoversicherung
. Oder der Unfallgegner war schuld, hat aber keine Versicherung und ist auch nicht in der Lage, den Schaden zu bezahlen.

Welche Unfallkosten können steuerlich geltend gemacht werden?

Trifft das zu, sollten Sie alle Rechnungen, auch Gutachten sowie den
Unfallbericht
und etwaige anteilige Erstattungsbelege durch die Versicherung für das
Finanzamt
aufbewahren. Die gute Nachricht: Nicht nur die
Reparaturkosten
können Sie als
Werbungskosten
geltend machen, sondern im Grunde sämtliche Kosten, die mit dem Unfall zusammenhängen, wie zum Beispiel Anwaltshonorare, Abschleppgebühren,
Mietwagen
, ja sogar Schadenersatzzahlungen – jedenfalls, wenn keine
Absicht
und kein
Alkohol
im Spiel waren. Einzig die Höherstufung in der Versicherung wegen des Schadens erkennt das
Finanzamt
nicht als absetzbar an.

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