So sollten Sie reagieren, wenn Sie einen Unfall sehen

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Welche Rechte und Pflichten haben Unfallzeugen?

Und plötzlich knallt es. Zum Glück nicht bei Ihnen, aber bei einem oder mehreren anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn Fahrer, auch die zum Fuhrpark gehörenden, zu Unfallzeugen werden, steht eine Frage automatisch im Raum: Was muss man als Unfallzeuge jetzt eigentlich tun? 

Muss man als Zeuge warten?

Grundsätzlich sind Sie, wenn Sie einen Unfall beobachtet haben, nicht dazu verpflichtet, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Sie müssen also nicht auf die Polizei warten und begehen auch keine Fahrerflucht, wenn Sie weiterfahren. Ein Unfallzeuge ist kein Unfallbeteiligter und macht sich somit nicht strafbar, wenn er den Ort des Geschehens verlässt, ohne sich als Zeuge gemeldet zu haben. Das gilt allerdings nicht für eine etwaige unterlassene Hilfeleistung. Wenn es also Verletzte gibt und Sie helfen könnten, es aber nicht tun, obwohl es für Sie zumutbar wäre, machen Sie sich strafbar. 

Erste Hilfe leisten, bevor die Rettungskräfte kommen

Wenn Sie einen Unfall beobachten, sollten Sie zumindest die Polizei informieren. Falls es Verletzte gibt, rufen Sie außerdem den Rettungsdienst und leisten Sie Erste Hilfe. Bis zum Eintreffen der Polizei versuchen Sie, den Unfallort zu sichern, ohne sich dabei jedoch selbst in Gefahr zu begeben. 

Was gilt bei einer Gerichtsvorladung?

Sofern Sie der Polizei als Unfallzeuge zur Verfügung stehen und Angaben zum Unfallhergang machen wollen bzw. können, sollten Sie die Konsequenzen kennen. Hier müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie bei einer möglichen späteren Vorladung als Gerichtszeuge verpflichtet sind, auch zur Verhandlung zu erscheinen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Strafbar machen Sie sich hier, wenn Sie eine Falschaussage machen. Sinnvoll ist es, sich dann bereits zum Unfallzeitpunkt Notizen zu machen, damit Sie nichts vergessen. 

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