TÜV abgelaufen: Damit müssen Sie rechnen

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TÜV abgelaufen – damit müssen Sie rechnen Wer die HU überzieht, hat unter anderem Bußgelder und Punkte zu befürchten. Das gilt für Trödler.

Sie haben den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst und wissen nicht, welche Konsequenzen nun drohen? Wir klären auf.

HU-Termin verschwitzt – und jetzt?

Wenn es um die gültige TÜV-Plakette geht, handeln Autofahrer immer wieder auf den letzten Drücker. Und zack – plötzlich ist der reguläre Termin für die HU sogar verstrichen. In der kostenlosen Software Ihres Fuhrparkmanagements können Sie sich an solche nicht zuletzt für die UVV wichtigen Termine zum Glück rechtzeitig erinnern lassen. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn Sie über alle Details zum Überziehen der Hauptuntersuchung genau Bescheid wissen. 

Die wichtigsten Fragen zum Ablaufen der TÜV-Plakette auf einen Blick:

  1. Darf ich den TÜV nicht ohnehin immer um zwei Monate überziehen?Das planen einige Autofahrer tatsächlich so ein, weil in den ersten zwei Monaten einer abgelaufenen TÜV-Plakette noch keine Bußgelder drohen. Tatsächlich aber muss der TÜV eigentlich immer rechtzeitig, also in dem auf der HU-Plakette vermerkten Monat, durchgeführt werden. 
  2. Welche Bußgelder drohen mir?Überziehen Sie den Termin um mehr als zwei Monate, kann etwa in einer Polizeikontrolle ein Bußgeld fällig werden. Bei zwei bis vier Monaten sind es für einen normalen Pkw 15 Euro. Bei vier bis acht Monaten 25 Euro. Wer mehr als acht Monate überzieht, muss nicht nur 60 Euro zahlen, sondern bekommt zudem einen Punkt in Flensburg. Strenger ist man übrigens bei Nutzfahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, wie z.B. Taxis. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen, sobald der TÜV nur um einen Tag überzogen wurde.
  3. Welche Extra-Kosten erhebt die Prüfstelle?Hier gibt es zwar von den Prüfern bei TÜV, Dekra etc. keine direkte Strafe, wenn Sie überziehen. Kommen Sie mehr als zwei Monate zu spät zum Termin, wird allerdings eine erweiterte HU angesetzt. Sie kostet 20 Prozent zusätzlich. Jedoch müssen Sie keine Angst haben, dass der TÜV Sie den Behörden meldet und Sie zusätzlich noch ein Bußgeld zahlen müssen, wenn die abgelaufene Plakette ansonsten bislang nirgends aufgefallen ist. 
  4. Muss ich bei abgelaufenem TÜV mit einer rückdatierten neuen Plakette rechnen?Das war früher so, ist jedoch inzwischen hinfällig. Wenn Ihr TÜV im April 2021 fällig war, Sie aber erst im Juli 2021 die neue HU-Plakette bekommen haben, steht die nächste HU dann erst regulär im Juli 2023 an. 
  5. Bin ich versichert, wenn ich einen Unfall habe?Grundsätzlich greift die Kfz-Haftpflichtversicherung auch ohne gültige TÜV-Plakette. Beachten Sie allerdings: Wenn ein Mangel, der in der HU beanstandet worden wäre bzw. sicherheitsrelevant war, den Unfall verursacht hat, kann die Versicherung allerdings einen Teil des Schadens von Ihnen zurückfordern. 
  6. Was gilt für Saisonkennzeichen?Hier kann es natürlich mal vorkommen, dass die HU fällig wird, wenn das Fahrzeug gar nicht in Betrieb ist. Dann gilt: Sie müssen die HU im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums umgehend nachholen.
  7. Was, wenn ich das Auto mit abgelaufenem TÜV parke?Das macht für die Bußgeld-Frage keinen Unterschied. Und das gilt nicht nur für das Parken auf der Straße. Selbst auf Privatgrund kann Ihnen bei abgelaufenem TÜV ein Bußgeld drohen – es sei denn, das Gelände ist abgesperrt, z.B. in Form einer geschlossenen Garage. Auf einer einfachen Garagenzufahrt kann die Polizei Sie hingegen bei abgelaufenem TÜV belangen. 
  8. Was passiert, wenn mein TÜV während eines Auslandsaufenthalts abläuft? Ausländische Behörden werden deshalb keine Strafen erheben, denn der TÜV ist rechtlich nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge relevant. Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen Sie ebenfalls keine Angst vor Bußgeldern haben, solange Sie nachweisen können, dass Sie zum fälligen TÜV-Termin im Ausland waren. Nach der Grenze sollten Sie allerdings sofort die Hauptuntersuchung bei der nächstmöglichen Prüfstelle nachholen.


Foto:  © Getty Images

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