UVV bei Mietwagen: So gehen Sie auf Nummer Sicher

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UVV bei Mietwagen: So gehen Sie auf Nummer Sicher Die UVV sind auch bei Mietwagen und Carsharing Pflicht. Doch wie kann der Arbeitnehmer das regeln?

Wenig bekannt, aber unbedingt zu beachten: Die UVV gelten auch für
Mietwagen
und
Carsharing
. Das kann das Fuhrparkmanagement tun, um diese Herausforderung zu meistern. 

Wie hält man aus der Ferne die UVV ein?

Beim normalen Dienstwagen ist es für die Fuhrparkverwaltung nicht weiter schwierig, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) einzuhalten. Schließlich ist es hier möglich, die Mitarbeiter selbst einzuweisen. Doch natürlich gibt es gerade auf Geschäftsreisen ins Ausland auch Situationen, wo plötzlich kein Firmen-, sondern ein Mietwagen genutzt wird. Oder wenn der Mitarbeiter unterwegs auf Carsharing ausweicht. Das alles geschieht schließlich auch bei der Arbeit für die Firma, also ist es weiterhin deren Pflicht, Arbeitsunfälle zu verhindern. Nur wie soll das aus der Ferne gehen?

Immer bekannte Modelle wählen

Theoretisch müsste der Mitarbeiter in dem Fall darauf bestehen, dass er von der Mietwagenfirma eingewiesen wird. Praktisch ist das oft gar nicht umsetzbar, weil der Fahrer bei der Abholung nur den Schlüssel in die Hand gedrückt bekommt. Beim Carsharing gibt es ohnehin kein Personal, das in der Nähe des Wagens wäre, um einem seine Funktionen zu erklären.

Der logischste und naheliegendste Schritt für die Einhaltung der UVV ist somit: Das Flottenmanagement zu Hause wählt für den Mitarbeiter in der Ferne  Automodelle aus, in die er bereits eingewiesen ist. Auch in den Reiserichtlinien können formal bestimmte Modelle ausgeschlossen werden oder eine Einweisung beim Mietwagenpersonal verlangt werden. Oder aber der Arbeitgeber weist den Fahrer vor der Dienstreise in das Modell ein, das er anmieten wird. Nach UVV muss die Einweisung bei jedem unbekannten
Fahrzeug
erfolgen, um für die Sicherheit der Mitarbeiter in den Fahrzeugen zu sorgen. 

Auch der Fahrer ist in der Pflicht

Schwierig ist natürlich für den Flottenmanager in der Heimat, zu überprüfen, ob der Mietwagen auf Geschäftsreise gemäß Arbeitsschutz betriebssicher ist. Allerdings ist hier ohnehin Pflicht, dass der Fahrer den Wagen genau checkt, bevor er losfährt. Auf der sicheren Seite ist der Flottenmanager, wenn er dem Mitarbeiter genaue Regeln mit auf die Reise gibt. Darin sollte es vor allem darum gehen, in welchen Fällen er bei Carsharing oder Mietwagen das Fahrzeug abzustellen hat, auf welche Störungsmeldungen er achten muss und wann er grob fahrlässig handelt.


Foto:  © Getty Images

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