Verkehrssünder: Was das Gesetz zum Handel mit Punkten sagt
- 21. September 2025
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Zu viele Punkte führen zum Führerscheinentzug
Manchmal ist es schnell passiert: Einmal zu oft ist man zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren – und schon wird nicht nur ein ordentliches Bußgeld fällig, sondern die Punktelast in Flensburg würde auch so hoch werden, dass der Führerscheinentzug droht. Acht Punkte sind dafür nötig – und gerade, wenn man im Fuhrpark oft mit dem Dienstwagen unterwegs ist, kann man sich das kaum erlauben. Zumal man den Führerschein ohne eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) und mindestens sechs Monate Wartezeit nicht zurückbekommt.
Wie läuft der Punktehandel?
Diese prekäre Lage ruft öfters findige Autofahrer auf den Plan: Sie handeln mit Punkten. Eine andere Person, deren Punktekonto nicht gefährlich gefüllt ist, übernimmt gegen Bezahlung von mehreren Hundert Euro den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Ein Fahrverbot kann so umgangen werden. Dafür gibt es sogar zweifelhafte Agenturen im Internet. Oder der punktebelastete Verkehrssünder sucht eine ähnlich aussehende Person – die Blitzerfotos sind oft unscharf – aus dem Familien- und Freundeskreis, die die Punkte übernimmt. Der Anhörungsbogen wird von diesem Strohmann ausgefüllt und er meldet, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren zu haben. Daraufhin wird das Bußgeldverfahren gegen den tatsächlichen Verkehrssünder eingestellt.
Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Punktehandel?
Der Schwindel ist möglich, weil das Gesetz noch eine Lücke enthält: Es ist nicht strafbar, wenn ein unschuldiger Fahrer freiwillig behauptet, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben. Selbst wenn der Schwindel auffliegt – und das ist meist schwer nachzuweisen – wird nur der Verkehrsverstoß geahndet.
Wirklich illegal ist jedoch, wenn der Verkehrssünder selbst eine andere Person als Fahrer angibt. Das wäre dann nach § 164 Strafgesetzbuch eine falsche Verdächtigung und somit strafbar.
Immerhin: Inzwischen hat sich der 62. Verkehrsgerichtstag Anfang 2024 dafür ausgesprochen, diese Gesetzeslücke bald zu schließen, indem für den Punktehandel strafrechtliche Sanktionen drohen. Eine gänzlich legale Möglichkeit, um zumindest einen Punkt abzubauen, gibt es übrigens auch: Wenn ein Autofahrer maximal fünf Punkte hat, kann er durch den Besuch eines Fahreignungsseminars innerhalb von fünf Jahren jeweils einen Punkt wieder loswerden.