Von Frauenrabatt bis Auffahrunfallschuld: Die größten Mythen in der Kfz-Versicherung

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Trägt der Auffahrende wirklich immer die Schuld?

Auch wenn jedes Auto eine Kfz-Versicherung vorweisen muss, heißt das noch lange nicht, dass Autofahrer sich auf diesem
Gebiet
wirklich auskennen. Das liegt zum Teil an den vielen, oft undurchsichtigen Tarifen und noch mehr Versicherungsbegriffen. Zum anderen sind unter Autofahrern, also sicherlich auch jenen im Fuhrpark, einige
Irrtümer
und
Halbwahrheiten
verbreitet. Zum Beispiel die Behauptung, dass derjenige, der auffährt, grundsätzlich die Schuld trägt. Oder dass Frauen in der Kfz-Versicherung weniger zahlen.

Damit Sie im
Zweifelsfall
nicht überrascht werden, wenn die
Mythen
sich im Versicherungsalltag als wenig verlässlich entpuppen – was gerade im
Schadensfall
ein unsanftes Erwachen bringen kann –, erklären wir, was wirklich Sache ist. Manchmal gibt es dabei sogar positive
Überraschungen
, weil die wahre Sachlage weniger negativ ist als gedacht.

Diese
Irrtümer
in der Kfz-Versicherung halten sich hartnäckig:

  1. Nach einem Unfall wird die Prämie immer höher
    Nicht unbedingt. Meistens stimmt das zwar, aber man sollte die Schlupflöcher und Ausnahmen kennen. So bieten viele Versicherer einen Rabattschutz an, dann haben Sie in der Regel einen Schaden pro Jahr quasi „frei“. Außerdem ist es nach einem selbstverschuldeten Unfall mit geringem Schaden möglich, das Ganze lieber selbst zu bezahlen. Dann bleibt die Prämie ebenfalls gleich.
  2. Frauen zahlen weniger
    Das war tatsächlich einmal so, weil Frauen statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen. Seit einigen Jahren ist das jedoch verboten: Unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen wären nach EU-Recht Diskriminierung.
  3. Wer auffährt, trägt immer die Schuld
    Oder anders gesagt: Angeblich bekommt der Vorausfahrende dann immer Geld. Das stimmt zwar oft, aber eben nicht immer. Auch für den, der vorne fährt, kann sich eine Teilschuld ergeben, zum Beispiel, wenn er ohne Grund eine Vollbremsung macht. Dann klingelt vorne, wenn es hinten scheppert, anders als behauptet wird, eben nicht einfach so die Kasse.
  4. Die Kasko zahlt alles
    Natürlich ist ein Kaskoschutz besser als ein reiner Haftpflichtschutz. Aber das heißt noch lange nicht, dass jeder Schaden übernommen wird, in der Teilkasko, die nur gegen äußere Einflüsse wie Unwetter, Tierzusammenstöße oder Diebstahl schützt, sowieso nicht. Außerdem gibt es je nach Versicherer sehr unterschiedliche Bedingungen, da sollten Sie immer genau nachlesen.
  5. Die Teilkasko deckt alle Wildschäden ab
    Das stimmt ebenfalls nicht in dieser Gänze. Zum einen verlangen die Versicherer in der Regel, dass es sich um Haarwild gehandelt haben muss. Zum anderen muss der Unfall mit einem lebendigen Tier passiert sein. Fahren Sie beispielsweise ein Reh an, das bereits tot auf der Straße lag, haben Sie also ein Problem. Auch wenn Sie dem Tier ausweichen und dadurch einen größeren Schaden am eigenen Auto erzeugt haben, kann die Versicherung die Bezahlung des Schadens verweigern.
  6. Der Anhänger ist automatisch mitversichert
    Nein. Ein Anhänger braucht eine eigene Anhängerversicherung, sobald das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.
  7. Nach einem Schaden gibt es nur eine Rückstufung
    Meistens wird die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zwar die einzige Konsequenz nach einem selbst verschuldeten Unfall bleiben. Doch was viele nicht wissen: Dem Versicherungsanbieter steht dann auch ein Sonderkündigungsrecht zu.
  8. Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich auf jeden übertragen
    Das geht tatsächlich nur, wenn es sich dabei um enge Familienangehörige wie Kinder oder einen Lebenspartner handelt. Die Idee, den Rabatt Ihrer Cousine oder eines guten Freundes zu übernehmen, können Sie also vergessen.
  9. Wer bei Rot über die Ampel fährt, hat keinen Versicherungsschutz
    Falsch. Für die Opfer dieses Unfalls zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer. Was richtig ist: Ihre Vollkasko kann die Leistungen einschränken, zumal das Überfahren einer roten Ampel in der Regel als grob fahrlässig gewertet wird. Aber auch hier gibt es eine gute Nachricht: Es gibt Anbieter, die darauf verzichten, wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung zu kürzen, sofern es sich dabei nicht um Ausschlussgründe wie Alkohol und Drogen handelt.
  10. Wer ohne gültigen TÜV fährt, hat keinen Versicherungsschutz
    Auch hier können Autofahrer aufatmen, Die Versicherung bleibt ohne aktuellen TÜV weiter aktiv. Womit Sie allerdings rechnen müssen: Dass die Versicherung in dem Fall überprüft, ob der Unfall mit TÜV zu vermeiden gewesen wäre und Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
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