Von Gewährleistung bis Sachmängelhaftung: Alles über Garantien und ihre Bedeutung

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Welche Garantien können Sie erwarten?

Die Neuwagengarantie ist beim Kauf eines neuen
Fahrzeugs
eigentlich Standard. Und das kann einem für das
Fahrzeug
, ob privat oder im Fuhrpark, durchaus ein gutes Gefühl geben. Immerhin können Sie so sicher sein, dass Mängel am
Fahrzeug
zumindest für eine bestimmte Zeit – bei deutschen
Herstellern
sind es bei
Neuwagen
in der Regel zwei Jahre – für Sie unter Einhaltung der Garantiebedingungen kostenfrei behoben werden.

Doch neben der Neuwagengarantie gibt es auch noch andere Formen der Garantie, zum Beispiel beim
Gebrauchtwagenkauf
. Nicht zu vergessen die gesetzliche Sachmängelhaftung. Doch was deckt hier was ab? Welche Rechte haben Sie? Und lohnen sich Garantien, die Sie gegen Bezahlung bekommen? Viele Fragen und oft haben Autofahrer hier spontan gar keine Antworten parat. Das sollten Sie ändern.

Diese Möglichkeiten haben Sie, sich gegen Mängel am Auto abzusichern:

  1. Neuwagengarantie: Sie ist kostenlos und deutsche Hersteller gewähren Sie meist zwei Jahre. Wer mehr will, muss auf ausländische Fabrikate zurückgreifen. So gewährt Mitsubishi fünf Jahre oder 100.000 Kilometer. Bei KIA sind es sogar sieben Jahre oder 150.000 Kilometer. Die Neuwagengarantie ist eine freiwillige Leistung, daher dürfen die Hersteller daran bestimmte Bedingungen knüpfen wie dass Sie Wartungen und Inspektionen durchführen lassen. Versäumen Sie hier etwa ein Inspektionsintervall, erlischt die Garantie. Verschleiß wie etwa an den Bremsbelägen, Glühlampen oder Scheibenwischern ist nie von einem Garantieanspruch abgedeckt. Nur wenn Sie bei dem Verschleißteil einen Produktionsfehler nachweisen können, kann es ein Garantiefall sein. Vergleichen Sie am besten schon vor dem Neuwagenkauf, welcher Hersteller hier was garantiert. Zum Beispiel kann eine Kilometerbegrenzung für Sie vielleicht ungünstig sein, gut ist auch, wenn Garantie auf Lack, Durchrostung oder eine Mobilitätsgarantie ebenfalls im Paket sind.
  2. Anschlussgarantie: Reicht Ihnen die zeitlich begrenzte Neuwagengarantie nicht, können Sie Geld drauflegen und sich eine Anschlussgarantie kaufen. Dafür darf das Fahrzeug in der Regel aber ein gewisses Alter und eine bestimmte Laufleistung noch nicht überschritten haben. Erreicht das Fahrzeug beispielsweise die Obergrenze bei der Kilometerleistung, endet die Anschlussgarantie. Entscheidend ist, hier auf den Leistungsumfang zu achten. Teils beziehen sich Anschlussgarantien nur auf bestimmte Baugruppen wie Fahrwerk oder Elektronik, andere wiederum decken das ab, was auch die Neuwagengarantie zuvor tat. Je nach Hersteller müssen Sie die Anschlussgarantie bereits beim Neuwagenkauf abschließen, manche gewähren es aber auch noch kurz, bevor die Neuwagengarantie abläuft.
  3. Lackgarantie: Sie läuft meist zwei bis drei Jahre. Wenn die Lackierung Ihres Fahrzeugs aufgrund eines Herstellungsfehlers nachbearbeitet werden muss, wird das Reparieren völlig kostenlos übernommen. Der Haken: Meistens wird es bei Lackschäden eher um Fremdeinwirkung gehen – und die ist nicht abgedeckt.
  4. Durchrostungsgarantie: Abgesichert wird mit der Durchrostungsgarantie, die meist Teil der Neuwagengarantie ist, ein Loch, das von innen nach außen entsteht. Heißt im Umkehrschluss: Die häufigsten Rostfälle, nämlich Flugrost oder Rost, der durch äußerliche Schäden entsteht, sind nicht abgedeckt. Meistens läuft die Durchrostungsgarantie aber immerhin weit über die Neuwagengarantie hinaus, nämlich meist fünf bis zwölf Jahre, bei Mercedes besteht sie sogar 30 Jahre. Wartungen sind zum Erhalt der Garantie üblich.
  5. Gesetzliche Sachmängelhaftung: Diese besteht in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb eines neuen Fahrzeugs parallel zu etwaigen Garantien des Herstellers. Sie wird auch Gewährleistung genannt und gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen. Allerdings kann sie bei Gebrauchtwagen vom Händler verkürzt und bei solchen aus privater Hand im Kaufvertrag sogar ausgeschlossen werden. Ansonsten gilt: Der Verkäufer haftet zwei Jahre für Fehler, die bereits beim Kauf bestanden. Die Sachmängelhaftung ist dabei ziemlich viel wert. Denn tritt ein Mangel auf, können Sie, falls der Verkäufer nicht zufriedenstellend nachbessern oder kein mangelfreies anderes Fahrzeug überlassen kann, sogar von Ihrem Kauf zurücktreten bzw. einen entsprechenden Preisnachlass verlangen. Tritt ein Mangel auf, sollten Sie immer erst einmal prüfen, ob es ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung ist.
  6. Garantie auf den Akku: Bei vielen Elektro- und Hybridfahrzeugen wird diese verlängerte Garantie auf den Akku und teils den Elektroantrieb zusätzlich zur üblichen Neuwagengarantie gewährt. Oft sind diese zwischen zwei und acht Jahren liegenden Akkugarantien an das Erreichen einer maximalen Kilometerleistung gebunden.
  7. Mobilitätsgarantie: Für in der Regel mindestens zwei Jahre gewähren viele Autohersteller bei Neuwagen eine Mobilitätsgarantie. Das bedeutet: Wenn Sie eine Panne haben, garantiert Ihnen der Hersteller, dass Sie trotzdem mobil bleiben und z.B. einen Mietwagen bekommen. Außerdem kümmert er sich um Pannenhilfe, Abschleppen und finanziert Ihnen, wenn nötig, eine Hotelübernachtung.
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