Wann dürfen Sie die Lichthupe einsetzen?

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Darf man mit der
Lichthupe

Vorfahrt
gewähren?

Mit der Lichthupe sind die meisten Autofahrer bestens vertraut. Der Vordermann fährt zu langsam? Lichthupe! Sie wollen einen anderen Autofahrer an der Kreuzung vorlassen? Lichthupe! Doch genau genommen sind beide Situationen für den Einsatz der Lichthupe nicht erlaubt. Was müssen die Fahrer im Fuhrparkmanagement also zu diesen Lichtsignal wissen? Und was sollte man auf gar keinen Fall tun?

Lichthupe bei
Gefahr
und bei Überholen

Das kurze Aufblenden des Fernlichts ist gut geeignet, um andere Verkehrsteilnehmer auf etwas aufmerksam zu machen. Genannt wird die Lichthupe in der StVO übrigens formal „Leuchtzeichen“. Gestattet ist das nach § 16, Absatz 1 nur dann, wenn Sie eine Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer bemerken. Zum Beispiel können Sie ein anderes Fahrzeug darauf aufmerksam machen, dass sein Fernlicht an ist oder es in der Dunkelheit das Licht vergessen hat. Benutzen dürfen Sie die Lichthupe außerdem, wenn Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zum Überholen eines Fahrzeuges ansetzen wollen.

Als Grußzeichen ist die Lupe nicht zulässig

Im Umkehrschluss bedeutet das: Viele Situationen, in denen wir gewohnheitsmäßig die Lichthupe benutzen, sind laut Gesetzestext eigentlich unzulässig. Dazu gehört etwa die Warnung eines entgegenkommenden Fahrzeugs vor einen Radargerät. Auch als Grußzeichen ist die Lichthupe ebenso wenig zulässig wie als Dank-Signal.

Im Normalfall wird die Nutzung in diesen Alltagssituationen allerdings in der Praxis nicht wirklich mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Laut Bußgeldkatalog sind dafür 5 (missbräuchliche Nutzung) bis 10 Euro (mit Blendung und Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer) vorgesehen.


Wann liegt
Nötigung
vor?

Kein Kavaliersdelikt ist es hingegen, wenn die Lichthupe zur Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer eingesetzt wird. Hier können je nach Sachverhalt Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, bis zu drei Punkte in Flensburg und sogar der Verlust der Fahrerlaubnis drohen.

Nötigung liegt dann vor, wenn Sie z.B. auf der Autobahn ganz dicht an das vordere Fahrzeug heranfahren und es mit ständiger Lichthupe bedrängen. Erlaubt ist es hingegen, aus weiter Ferne die Lichthupe kurz (!) zu betätigen, um auf der linken Spur einem vorausfahrenden langsamen Fahrzeug anzudeuten, dass Sie überholen möchten und es auf die (freie!) Mittelspur ausweichen soll.

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