Wann es besser sein kann, nur eine Kopie des Führerscheins bei sich zu haben

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Warum kann ein vergessener
Führerschein
besser sein?

Ein Verwarngeld zahlt eigentlich kein Autofahrer gerne. Doch manchmal kann es das kleinere Übel sein, genau das in Kauf zu nehmen. Konkret betrifft das die
Mitnahme
des Original-Führerscheins während der Fahrten. Eigentlich ist dazu jeder Fahrer des Fuhrparks verpflichtet. Eine
Kopie
des Dokuments ist nicht ausreichend und wenn Sie in eine
Polizeikontrolle
geraten, werden Sie mit 10
Euro
Verwarngeld rechnen müssen.

Dennoch empfehlen Anwälte immer wieder, den Orginal-Führerschein lieber zu Hause zu lassen. Der Grund: Manchmal geraten Autofahrer in eine
Polizeikontrolle
und wirken etwa aufgrund von Müdigkeit oder
Stress
für die Beamten verdächtig, Drogen konsumiert zu haben. Bei solchen Anzeichen, dass der Fahrer unter
Drogeneinfluss
gefahren sein könnte, etwa wegen geweiteter
Pupillen
, darf die Polizei den Führerschein vorläufig sicherstellen. Selbst wenn sich am Ende herausstellt, dass gar kein
Drogenkonsum
vorlag und die
Staatsanwaltschaft
das Verfahren einstellt, dauert das Wochen, teilweise sogar Monate. Bis dahin ist es dem Fahrer wegen der Sicherstellung des Führerscheins nicht gestattet, ein
Fahrzeug
zu führen. Der vorläufige
Führerscheinentzug
bedeutet ein sofortiges
Fahrverbot
.

Lieber das Verwarngeld zahlen und weiter Auto fahren dürfen

Wer darauf angewiesen ist, das Auto für die Arbeit zu nutzen, hat also während der laufenden
Ermittlungen
ein echtes Problem. Selbst wenn Sie keine
Drogen
genommen haben, würden Sie eine
Freiheitsstrafe
riskieren, wenn Sie in der Zeit, nachdem der
Führerschein
vorläufig beschlagnahmt wurde, weiter Auto fahren. Sie hätten zudem keinen Kfz-Versicherungsschutz.

Wer lediglich eine
Kopie
des
Führerscheins
in einer solchen
Polizeikontrolle
vorzeigen kann oder aber den
Führerschein
ganz zu Hause gelassen hat, zahlt nur das Verwarngeld. Die Polizei kann den
Führerschein
jedoch nicht beschlagnahmen und Ihnen nur für den einen Tag, an dem die verdächtige Kontrolle passiert, das Fahren untersagen.

Haben Sie den
Führerschein
nicht im Original dabei, kann nur ein Richter dafür sorgen, dass Ihnen vorläufig die
Fahrerlaubnis
entzogen wird – und das dauert meistens ebenfalls. Somit dürfen Sie in der Regel weiterhin mit dem Auto fahren, während parallel die
Ermittlungen
laufen und sich schließlich herausstellt, dass Sie gar keine
Drogen
konsumiert haben, was zur Einstellung des Verfahrens führt.

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