Wann Sie auch auf dem Gehweg parken dürfen

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Wann Sie auch auf dem Gehweg parken dürfen Parken auf dem Gehweg kann Ihnen schnell ein Bußgeld einbringen. Doch es gibt Ausnahmen. 

Auf dem Gehweg herrscht meistens ein striktes Parkverbot. Es gibt allerdings Ausnahmen, die Sie kennen sollten. 

Was ist auf dem Gehweg erlaubt?

Parken ist an viele Regeln gebunden. Das gilt nicht zuletzt auf dem Gehweg, den wir alle schon mal benutzt haben, wenn gerade kein Parkplatz frei war. Dürfen Sie Ihr Auto hier jetzt abstellen oder nicht? Oft sind Autofahrer trotz eindeutiger Verkehrszeichen nicht wirklich sicher, was genau gilt. Damit alle in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzer Bescheid wissen, erklären wir die entscheidenden Details. 

Meistens drohen Bußgelder

Grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg deshalb keine gute Idee, weil Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVo) die Fahrbahn benutzen sollen. Egal, ob sie nun fahren oder abgestellt werden. Ansonsten drohen ab 50 Euro Bußgeld und je nach Behinderung oder Gefährdung anderer zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Anders als viele denken, dürfen auch Motorräder nicht auf dem Gehweg parken. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ganz oder teilweise den Bürgersteig benutzen – beides führt gleichermaßen zu einem Strafzettel. 

Verkehrszeichen 315 regelt die Ausnahmen

Allerdings kommt es immer auf die Beschilderung an. Hier müssen Sie auf die Parkflächenmarkierung mit dem Verkehrszeichen 315 achten. Auf diesem Schild wird genau gezeigt, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg zu stehen haben. Dabei sollten Sie sowohl auf die angegebene Fahrtrichtung achten als auch auf die Frage, wie viele Reifen auf dem Gehweg erlaubt sind.

Wichtig zu beachten ist jedoch: Das Verkehrszeichen 315 dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen als Parkerlaubnis verstehen. Und es muss trotzdem immer auf einen entscheidenden Punkt geachtet werden. Das Verkehrszeichen 315 ist nämlich kein Freiparkschein. Wenn an der Stelle, wo es gilt, ein abgestellter Wagen einen Schachtdeckel oder andere Verschlüsse verdecken würde, dürfen Sie hier trotzdem nicht parken. Etwaige Zusatzschilder über Beschränkung oder Gebührenpflicht der Parkerlaubnis sind ebenfalls zu beachten.


Foto:  © Getty Images

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