Wann verfällt Ihre Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie das Auto abmelden?

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Wie lange bleiben SF-Klassen erhalten?

Rabatte sind in der Kfz-Versicherung
Gold
wert. Das gilt speziell für die
Schadenfreiheitsklasse
(SF-Klasse). Je mehr schadenfreie Jahre Sie für die
Fahrzeuge
im Fuhrpark sammeln, desto höher fällt der
Schadenfreiheitsrabatt
aus. Perfekt. Doch was, wenn Sie für eine ganze Weile kein Auto mehr bzw. bei mehreren Autos ein
Fahrzeug
weniger versichert haben? Müssen Sie beim nächsten
Versicherungsvertrag
wieder bei null anfangen?

Hier kommt es auf die Regelungen Ihres Versicherers an. Meist ist es so, dass die SF-Klasse nach 7 oder 10 Jahren verfällt, wenn in dieser Zeit kein Auto angemeldet wurde. Einige wenige wie der
ADAC
sind sehr kulant und lassen sie nie verfallen. Hier sollten Sie Angebote vergleichen und verhandeln. Es ist oft möglich, auch nach vielen Jahren und wenn die
Daten
gelöscht wurden, wieder in seine alte SF-Klasse einzusteigen.

So reaktivieren Sie die SF-Klasse

Sie müssen nicht unbedingt zu Ihrer alten Versicherung zurück, wenn Sie eine Auto-Pause eingelegt hatten und die alte SF-Klasse nach mehr als 7 oder 10 Jahren wieder aufleben lassen wollen. Gerade bei Neukunden sind viele Versicherer bei der Anerkennung einer verfallenen SF-Klasse entgegenkommend. Wichtig ist, dass Sie Ihre alten
Unterlagen
parat haben, um die vorherige SF-Klasse nachzuweisen. Am besten, Sie lassen sich schon, wenn Sie ein Auto auf unbestimmte Zeit abmelden, von der Versicherung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Bescheinigung über Ihre schadenfreie Jahre sowie etwaige regulierte Schäden ausstellen.

Sollten Sie zunächst doch Schwierigkeiten haben und nur einen teureren Anbieter finden, der Ihre alte SF-Klasse wieder aufleben lässt, dann ist es eine Lösung, diesen nur für ein Jahr zu wählen und dann die wieder aktive SF-Klasse zu einem günstigen Versicherer mitzunehmen.

Was gilt bei kurzzeitigen Unterbrechungen?

Gar keine große Sache ist es, wenn Sie nur kurz nicht als
Halter
eines
Fahrzeugs
eingetragen sind. Bei einer
Ruhezeit
von bis zu sechs Monaten wird Ihre SF-Klasse so behandelt, als würde es keine Unterbrechung geben. Bei einer autofreien Zeit von sechs Monaten bis sieben Jahren ruht Ihre SF-Klasse. Das heißt, Sie erwerben zwar keine zusätzlichen schadenfreien Jahre, die bisherigen Jahre bleiben aber unverändert bestehen.

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