Warum das E-Auto-Ladekabel auf dem Gehweg Ihnen Probleme bereiten kann

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Das Kabel auf dem
Gehweg
vor Gericht

Wer ein E-Auto fährt, braucht regelmäßig einen Platz, um es wieder aufzuladen. Und nicht immer will man dabei auf öffentliche Ladestationen zurückgreifen. Doch was, wenn die E-Auto-Nutzer im Fuhrpark zu Hause zwar eine Wallbox haben, das Auto aber zum Laden so parken müssen, dass das Kabel über den Gehweg führt? Dann kann man nicht per se annehmen, dass das andere, die den Gehweg ebenfalls benutzen, einfach so hinnehmen müssen. Damit hat sich inzwischen sogar ein Gerichtsurteil beschäftigt.

Kein Anspruch auf Sondernutzung

In dem vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (AZ: 12 K 540/21.F) entschiedenen Fall wollte ein Anwohner eine Sondernutzung des Bürgersteigs genehmigt bekommen. Das Gericht jedoch entschied, dass Privatpersonen diesen Anspruch nicht haben.

Zum Fall: Der Besitzer eines Plug-in-Hybridautos sowie eines E-Autos hatte bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Konkret ging es um zwei Kabelleitungen, die über den Gehweg laufen sollten. Dafür wollte der Mann die Erlaubnis, für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden rund vier Zentimeter hohe und mit Warnmarkierungen ausgestattete Kabelbrücken zu verlegen. Die Stadt jedoch lehnte den Antrag ab, weil sie die Kabelbrücken als Stolperfalle sah. Der Mann wiederum sah das anders und berief sich zudem darauf, dass die Stadt nicht genug öffentliche Ladestationen habe, damit er seine Fahrzeuge bei Bedarf stets laden könne.


Sicherheit der Fußgänger geht vor

Vor Gericht allerdings scheiterte der E-Auto-Besitzer mit seiner Klage gegen die Entscheidung der Stadt. In ihrem Urteil befanden die Richter nämlich, die Kabelbrücke schränke die Barrierefreiheit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator ein. Auch die generelle Stolpergefahr bestätigte da Gericht. Und die Sicherheit von Fußgängern, so die Sicht der Richter, sei in dem Fall wichtiger als das private Interesse des E-Auto-Fahrers, sein Fahrzeug aufladen zu können.

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