Warum lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen?

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Noch profitieren
Firmenwagen
vom Umweltbonus

Elektromobilität lohnt sich. Okay, der
Umweltbonus
ist 2023 etwas kleiner geworden. Waren es 2022 beispielsweise noch 6000
Euro
staatliche Förderung für die Neuanmeldung eines E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000
Euro
, sind es jetzt noch 4500
Euro
. Aber zusammen mit den Rabatten der Autohändler lohnt sich die
Anschaffung
weiterhin. Und der
Umweltbonus
, das ist das Gute für jeden Fuhrpark, gilt aktuell noch bis 31.
August
2023 ebenso für gewerbliche Käufer bzw. Unternehmen. Ab 1.
September
können dann nur noch
Privatpersonen

Förderanträge
stellen.

Unabhängig von der Förderprämie profitiert die Firma nach dem Kauf des E-Autos von weiteren Vorteilen wie dass bis mindestens Ende 2030 keine
Kfz-Steuer
für das
Elektrofahrzeug
anfällt, die
Wartungskosten
niedrig oder die Beiträge für die
Haftpflichtversicherung
attraktiver sind. Selbst wenn der
Umweltbonus
wegfällt, wird es voraussichtlich eine neue Sonderabschreibung für
Elektrofahrzeuge
geben, mit der Unternehmen dann 50 Prozent der
Anschaffungskosten
sofort und den Rest in den weiteren Nutzungsjahren abschreiben können.

Privat genutzte E-Firmenwagen haben besonders viele Vorteile

Besonderes Sparpotential ergibt sich, wenn der elektrische
Dienstwagen
zugleich privat genutzt wird: Der Arbeitgeber spart Lohnkosten, weil der privat genutzte
Dienstwagen
als geldwerter Vorteil verbucht wird. Damit kann der Arbeitgeber die Ausgaben von der Steuer absetzen und muss für diesen Teil des Gehalts keinen Anteil zur
Sozialversicherung
zahlen.

Der Arbeitnehmer spart sogar gleich mehrfach. Bei einem Brutto-Listenpreis des Wagens von bis zu 60.000
Euro
muss er monatlich nur 0,25 Prozent statt wie bei einem Verbrenner 1 Prozent davon als geldwerten Vorteil versteuern.  Ist das Auto teurer als 60.000
Euro
oder ein Plug-in-Hybrid müssen 0,5 Prozent des Neupreises versteuert werden.
Voraussetzung
ist hier, dass das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer elektrische Reichweite hat (ab 2025: 80 Kilometer) oder höchsten 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Diese Förderung läuft noch bis 2030. Auch die
Entfernungskilometer
zwischen Zuhause und
Arbeitsplatz
mit dem
Firmenwagen
werden günstiger besteuert, nämlich beim E-Auto nur 0,0075 statt normal 0,03 Prozent des
Listenpreises
pro Kilometer und Monat. Darüber hinaus können die
Elektrofahrzeuge
steuerfrei beim Arbeitgeber aufgeladen werden, vorausgesetzt, der Arbeitgeber bietet das zusätzlich zum
Arbeitslohn
an.

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