Was alles passieren kann, wenn Sie Ihr Auto überladen

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Übergewicht beim Auto ist gefährlich

Beim Gepäck bzw. der Ladung versuchen Autofahrer oft, das Unmögliche möglich zu machen. Es wird gestopft, gepackt, noch auf dem Gepäckträger verstaut, bis wirklich der letzte Platz ausgeschöpft ist. Gerade bei längeren Reise wie in den Urlaub ist das gang und gäbe. Ebenso bei Anhängern. Doch dabei sollten auch die Nutzer im Fuhrpark eines nicht vergessen: Jedes Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht und eine ganz bestimmte Achslast. Beide Maximalwerte haben dabei durchaus einen Sinn. Denn ein überladenes Fahrzeug ist gefährlich, für den Autofahrer selbst sowie für andere.

Was kostet ein überladenes Auto?

Daher wird Überladung im Bußgeldkatalog geahndet. Das Leergewicht des Fahrzeugs und die maximal erlaubte Zuladung ergeben zusammen das zulässige Gesamtgewicht. Wie hoch das bei Ihrem Fahrzeug ist, können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld F2 oder im alten Fahrzeugschein bei  Ziffer 15 nachlesen.

Das Leergewicht ist ebenfalls in den Papieren vermerkt (Zeile G). Fahrer, Grundausstattung (z.B. auch Ersatzrad, Verbandskasten, Bordwerkzeug) und ein gefüllter Tank sind enthalten. Alle Beifahrer und Ladung kommen dazu. Meistens beträgt die erlaubte Zuladung ca. 500 bis 600 Kilogramm. Je nachdem, wie stark das Fahrzeug überladen ist, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen. 5 bis 10 Prozent Überladung sind mit 10 Euro beim Pkw noch günstig. Mehr als 30 Prozent Überladung kosten beim Pkw oder seinem Anhänger 235 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Das Gewicht verschlechtert die Fahreigenschaften

Heikler als das Bußgeld ist, dass die Verkehrssicherheit eines überladenen Fahrzeugs bzw. Anhängers drastisch sinkt. Bei einem überladenen Fahrzeug verlängert sich der Bremsweg, es fällt dem Wagen viel schwerer, Hindernissen auszuweichen. Somit kann das Fahrzeug ins Schleudern kommen, die Unfallgefahr steigt. Wichtig: Auch die Höchstlasten für die Achsen des Autos dürfen Sie nicht überschreiten. Diese Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer 8.1 und 8.2.

Und wenn Sie eine Dachbox oder einen Anhänger nutzen, beachten Sie unbedingt, dass es hier ebenso Gewichtsgrenzen für das Beladen des Dachs bzw. die zulässige Anhängelast gibt. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihr Fahrzeug lieber wiegen lassen. Das geht zum Beispiel bei Wertstoffhöfen oder wo Lkw beladen werden.

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