Was gilt, wenn die Radarfalle ein Blitzer-Anhänger ohne Kennzeichen ist?

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Gelten für Blitzer-Anhänger andere Gesetze?

Mobile Blitzgeräte sind besonders tückisch. Während man die
Standorte
der fest installierten oft kennt und die
Geschwindigkeit
entsprechend exakt anpasst, wird man von den mobilen Blitzgeräten kalt erwischt. Ganz besonders, wenn diese aus der Ferne wie ein ganz normaler
Anhänger
aussehen, aber in Wahrheit die
Geschwindigkeit
kontrollieren.

Wenn das einem Autofahrer bzw. einem Nutzer im Fuhrpark passiert, gibt es dabei immer wieder Irritationen. Zum Beispiel, wenn die
Radarfalle
ein Blitzer-Anhänger war, der entweder gar kein Kennzeichen hat oder ohne TÜV-Plakette am
Straßenrand
stand. Da stellt sich die Frage: Sind die erhobenen Bußgelder überhaupt legal, wenn der entsprechende Blitzer-Anhänger offenbar gar nicht die Regeln der
Straßenverkehrsordnung
befolgt. Schließlich gilt normalerweise, dass jeder, der einen 
Anhänger
im öffentlichen Raum benutzt oder abstellt, ihn auch anmelden, ordentlich versichern sowie vom
TÜV
überprüfen lassen muss.

Blitzer-Anhänger stehen auch oft im Parkverbot

Ebenso fragwürdig erscheint es den geblitzten Autofahrern, wenn der
Anhänger
zum Beispiel im Parkverbot stand. Muss man unter diesen
Umständen
also zahlen oder wird der
Bußgeldbescheid
dadurch anfechtbar?

Ähnliche Fälle haben sogar schon zu Beschwerden bei Gericht geführt. Für solche
Anhänger
, die ebenso Panzerblitzer oder Enforcement
Trailer
genannt werden, gelten allerdings tatsächlich andere Bedingungen. In der Regel ist es so, dass die mobilen Blitzer-Anhänger für den
Transport
durchaus ein richtiges Kennzeichen haben. Dieses wird jedoch von den Beamten entfernt, bevor der
Anhänger
an Ort und Stelle für mehrere Tage stehen bleibt. Teilweise wird auch statt des Original-Kennzeichens eine
Kopie
angebracht, daher fehlt dann die TÜV-Plakette.

Die
Straßenverkehrsordnung
benennt Sonderrechte

Die
Polizei
hat eine
Sondergenehmigung
, um den
Anhänger
selbst ohne sichtbares Kennzeichen parken zu dürfen. Wer in
Paragraf
35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nachliest, erfährt außerdem, dass die
Blitzer
wegen Sonderrechten der
Polizei
sogar im Park- oder Halteverbot stehen dürfen. Insofern ist der entsprechende
Bußgeldbescheid
grundsätzlich legal.
Einspruch
erheben können Sie nur, wenn andere Fehler vorliegen wie z.B, wenn Sie einen Messfehler vermuten oder das
Tempolimit
am
Standort
nicht zum Auslöse-Tempo passt.

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