Was gilt, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben

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Was ist jetzt zu erledigen?

Ärgerlich ist es immer, wenn man plötzlich feststellt, dass der
Fahrzeugschein
schlicht nicht mehr auffindbar ist. Oder der
Geldbeutel
, in dem er war, weg ist. Denn ohne den
Fahrzeugschein
sollten die Fahrer im Fuhrpark nicht unterwegs sein. Insofern ist an dieser Stelle wohl oder übel
Bürokratie
angesagt. Doch worum müssen Sie sich jetzt genau kümmern? Welche
Unterlagen
sind dafür nötig? Und was, wenn Sie die Neuausstellung des Fahrzeugscheins erst mal doch auf die lange Bank schieben? Die
Antworten
auf diese Fragen, sollten Sie kennen.

Bei
Diebstahl
erst Anzeige erstatten

Haben Sie den
Fahrzeugschein
, inzwischen auch
Zulassungsbescheinigung
Teil 1 genannt, schlicht verloren, reicht es, wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle einen neuen beantragen. Sollten Ihnen die Papiere gestohlen worden sein, müssen Sie zuvor auch Anzeige bei der
Polizei
erstatten.

Welche Papiere brauchen Sie?

Für die Ersatzausstellung des Fahrzeugscheins müssen Sie meistens selbst erscheinen und benötigen dann einige Dokumente. Diese können je nach Behörde noch einmal variieren, meistens gibt es dazu auf der
Website
der
Zulassungsstelle
Hinweise. Sehr wahrscheinlich werden Sie neben Ihrem
Personalausweis
(alternativ
Reisepass
plus Meldebescheinigung) noch eine Bescheinigung über eine bestehende gültige
Hauptuntersuchung
des Fahrzeugs, gegebenenfalls den
Fahrzeugbrief
(Zulassungsbescheinigung Teil 2) sowie eine persönliche eidesstattliche Versicherung wegen des Verlusts brauchen. Eine etwaige Diebstahlanzeige ist für den Neuantrag ebenfalls mitzubringen. Die Kosten für die
Wiederbeschaffung
sind ebenfalls je nach Behörde unterschiedlich, Sie sollten mit bis zu 50 Euro rechnen. Die neuen Papiere können Sie dann in der Regel gleich mitnehmen.

Dürfen Sie ohne Fahrzeugschein fahren?

Nach seinem Verlust sollten Sie den neuen
Fahrzeugschein
immer bald in
Angriff
nehmen. Denn wer ohne gültigen Schein fährt, der ja Angaben zu Ihnen und dem Fahrzeug enthält, kann im
Zweifelsfall
mit zehn Euro
Verwarnungsgeld
rechnen. Eine Kopie reicht hier übrigens nicht, der
Fahrzeugschein
muss im Original vorliegen.

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