Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?

Was kann und darf ein E-Scooter?

Die zweirädrigen
Elektroflitzer
für die Stadt sind inzwischen überall. Vielleicht ertappen Sie sich auch im Fuhrpark dabei, dass Sie die verschiedenen
Bezeichnungen
wild durcheinanderwerfen. Was ist es nun also: Ein E-Roller oder ein E-Scooter? Und ist
E-Scooter
, weil „scooter“ im Englischen für Roller steht, nicht dasselbe wie ein E-Roller?

Klare Antwort: Nein. Denn nicht nur hinter den
Begriffen
verbergen sich unterschiedliche
Fahrzeuge
– es gelten zudem andere Regeln und
Voraussetzungen
. Der
E-Scooter
oder auch E-Tretroller hat eine Lenk- oder
Haltestange
, keinen
Sattel
und wird stehend gefahren. Er darf nur
Geschwindigkeiten
zwischen 6 und 20 km/h fahren, funktioniert sowohl mit als auch ohne den E-Motor. Die Leistung eines solchen E-Tretrollers darf 500
Watt
nicht übersteigen, bei selbst balancierenden E-Scootern gilt eine Grenze von 1400
Watt
.

E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung

Wie bei einem Fahrrad müssen für die
Verkehrssicherheit
relevante Ausstattungsmerkmale wie Bremsen, Licht und eine Klingel vorliegen. Fahren dürfen Sie mit dem
E-Scooter
auf
Radwegen
oder auf der Straße. Bereiche für Fußgänger sind hingegen tabu. Gibt es einen
Radweg
, müssen Sie diesen mit dem
E-Scooter
benutzen. Allerdings haben hier normale Fahrräder immer Vorrang. Wichtig ist außerdem: Während es keine Pflicht gibt, einen Helm, eine
Zulassung
oder einen
Führerschein
zu haben, muss ein
E-Scooter
zwingend haftpflichtversichert werden. Dafür bekommen Sie direkt von der Versicherung eine Klebeplakette für den
E-Scooter
. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Was gilt für den E-Roller?

Ein E-Roller hat dagegen eine
Sitzbank
bzw. einen
Sattel
. Im Prinzip ist er das
Äquivalent
zum
Motorroller
– nur eben mit E-Motor. Mit bis zu 45 km/h ist er außerdem viel schneller als der
E-Scooter
, Mitfahrer sind erlaubt. Den E-Roller dürfen Sie ausschließlich auf der Straße fahren. Neben einer
Versicherungspflicht
besteht sowohl eine Helm- als auch eine Führerscheinpflicht. Das Mindestalter für den E-Roller liegt bei 15 Jahren, wenn der E-Roller bis 25 km/h schnell ist (Mofaführerschein), oder 16 Jahren (Führerschein Klasse AM), wenn er bis zu 45 km/h erreichen kann.

Back to top
JETZT
TESTEN