Was ist eine GAP-Versicherung?
- 9. Januar 2024
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Für was leistet eine GAP-Versicherung?
Bei einer zusätzlichen Versicherungsoption ist meistens die Frage: Wann lohnt sie sich? Wenn zum Fuhrpark auch geleaste 
Fahrzeuge gehören, begegnet einem schnell der 
Begriff „GAP-Versicherung“. Manchmal ist sie bereits Teil des 
Leasingvertrags. Doch selbst wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie sie nachträglich als zusätzliche Versicherungsleistung der 
Kasko in Erwägung ziehen. Denn die GAP-Deckung ist immer dann sehr nützlich, wenn das 
Leasingfahrzeug entweder einen 
Totalschaden erleidet oder gestohlen wird.
Das Problem ist dann nämlich: Das 
Fahrzeug ist nicht mehr nutzbar, das ändert aber nichts daran, dass Sie dem Leasingpartner weiterhin die Leasingraten und die 
Ablösesumme schulden. Genau da setzt eine GAP-Versicherung, das 
Kürzel steht für „Guaranteed 
Asset Protection“, was in etwa „Garantierter Vermögensschutz“ bedeutet, an: Sie zahlt den Restbetrag zwischen dem 
Wiederbeschaffungswert als 
Leistung der Kasko-Versicherung und dem Leasingrestwert bei 
Totalschaden oder Diebstahl. Mit Leasingrestwert sind die noch ausstehenden Monatsraten bis zum Ende des 
Leasingvertrags sowie die vereinbarte 
Ablösesumme gemeint. Ein Beispiel: Sie haben einen Unfall mit 
Totalschaden, müssten noch 5000 
Euro an Leasingraten und eine 
Ablösesumme von 8000 
Euro zahlen, zusammen 13.000 
Euro. Die Kasko-Versicherung ermittelt nur einen 
Wiederbeschaffungswert von 10.000 
Euro – dann übernimmt die GAP-Deckung die Differenz von 3000 
Euro. Die GAP-Versicherung endet übrigens automatisch, wenn Ihr 
Leasingvertrag ausläuft.
Wer sollte eine GAP-Deckung wählen?
Die GAP-Versicherung macht sowohl beim Restwert- als auch beim Kilometerleasing Sinn. Denn in beiden Fällen müssten Sie bei Diebstahl oder 
Totalschaden die Restforderungen des 
Leasingvertrags bedienen. Lohnenswert ist die GAP-Versicherung vor allem, wenn der 
Leasingvertrag eine hohe 
Ablösesumme einschließt bzw. wenn das 
Leasingfahrzeug zur gehobenen 
Mittelklasse oder 
Oberklasse gehört. In diesen Fällen kann die Lücke zwischen Kaskoleistung und Leasingablöse nämlich besonders groß werden. Liegt der 
Restwert aus dem 
Leasingvertrag hingegen unter dem 
Wiederbeschaffungswert des 
Fahrzeugs, brauchen Sie die GAP-Deckung nicht.
Übrigens: Nicht nur wenn Sie ein Auto leasen, sondern ebenso, wenn Sie es mit einem Kredit finanzieren, kann die GAP-Versicherung Sinn machen. Denn auch beim finanzierten 
Fahrzeug müssen Sie bei Diebstahl oder 
Totalschaden noch den kompletten Kredit zurückzahlen.


 
    