Welche Rechte haben Sie, wenn Ihr Auto zugeparkt ist?

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Was ist gegen Zuparker erlaubt?

Parkplätze sind speziell in den Städten
Mangelware
. Also kann es schon mal vorkommen, dass andere sich so hinstellen, dass man selbst vor einem Problem steht: Man kommt nicht mehr aus der
Parklücke
heraus. Doch wie gehen die in die kostenlose
Software
Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer am besten damit um, wenn sie zugeparkt wurden? Was darf man gegen die Zuparker überhaupt unternehmen und wovon lässt man besser die Finger?

Ruhig warten, nicht hupen

Auch wenn es schwer fällt: Zunächst einmal sollten Sie etwa fünf Minuten warten, ob der Zuparker sich nicht doch noch blicken lässt. Von wilden Hupkonzerten dagegen sehen Sie besser ab – denn laut
Straßenverkehrsordnung
ist das nur bei Gefahr erlaubt. Nicht riskieren sollten Sie übrigens, trotzdem aus der zugeparkten Lücke zu kommen. Wenn Sie das fremde Auto dabei beschädigen, müssen Sie nämlich für den Schaden aufkommen. 

Was gilt auf öffentlichem Grund?

Sind die fünf Minuten verstrichen, ist es auf öffentlichem Grund nicht empfehlenswert, selbst den
Abschleppdienst
zu holen, um das Auto entfernen zu lassen, das Sie zuparkt. Vielmehr sollten Sie entweder die
Polizei
oder das
Ordnungsamt
verständigen. Diese können nicht nur den
Halter
ermitteln, sondern veranlassen zudem die weiteren Schritte, wenn sie diese für verhältnismäßig halten. Das gilt auch, wenn Ihre Einfahrt oder Garage zugeparkt wurde. Entweder wird dann das Abschleppen oder Umsetzen des Fahrzeugs angeordnet.

Was gilt auf privatem Gelände?

Werden Sie hingegen auf privatem Gelände oder einem Firmenparkplatz zugeparkt, müssen Sie oder der
Eigentümer
des Grundstücks sich selbst um den
Abschleppdienst
kümmern. Das
Ordnungsamt
darf nämlich nur auf öffentlichen Straßen eingreifen. Allerdings können
Ordnungsamt
oder
Polizei
Ihnen helfen, den
Halter
zu ermitteln und ihn dann telefonisch zum Umparken auffordern.

Ob Sie selbst abschleppen lassen, sollten Sie genau abwägen, weil Sie die Kosten erst einmal begleichen und das Geld lediglich vom Falschparker zurückfordern können. Falls Sie wirklich abschleppen lassen: Dokumentieren Sie vorher die Situation und das Auto des Zuparkers genau mit Fotos. Vor allem etwaige bereits bestehende Schäden am
Pkw
des anderen sollten Sie festhalten.

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