Welche Regeln Sie beim Auto-Blinker beachten müssen

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Der Blinker ist auch bei wenig Verkehr Pflicht

Beim Abbiegen an einer Kreuzung setzen wir den Blinker meistens schon. Aber was ist beim Verlassen des Kreisverkehrs oder bei einer abknickenden Vorfahrtstraße? Denken hier die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer wirklich alle an den Fahrtrichtungsanzeiger? Speziell, wenn gerade wenig Verkehr herrscht, wird gerne mal darauf verzichtet. Und in einigen Situationen ist Autofahrern schlicht nicht bewusst, dass Sie eigentlich den Blinker setzen müssten. 

Mit Blinker Unfälle vermeiden

Wichtig ist zunächst, dass Sie den Blinker nicht in letzter Sekunde oder – ebenfalls öfters gesehen – erst im Moment des Abbiegens setzen. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Sie den Fahrrichtungswechsel deutlich und rechtzeitig ankündigen. Schließlich sollen die anderen Verkehrsteilnehmer von Ihnen nicht überrascht werden und etwaige Gefahren früh bemerken. So werden Unfälle und stockender Verkehr vermieden.

Wann ist der Blinker zu setzen?

Davon abgesehen, ist der Blinker aber auch zu benutzen, wenn Sie ein anderes Fahrzeug überholen. Gleiches gilt, wenn Sie ein Hindernis wie ein parkendes Auto umfahren oder vom Straßenrand selbst losfahren wollen. Wenn Sie sich nach dem Überholen wieder weiter rechts einfädeln bzw. die Fahrspur wechseln, muss darauf ebenso der Blinker aufmerksam machen. Und dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob viel Verkehr ist oder weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen ist. Wichtiges Detail im Kreisverkehr: Beim Rausfahren aus dem Kreisverkehr müssen Sie blinken – beim Einfahren jedoch dürfen Sie es gar nicht. 

Auch auf abknickenden Vorfahrtstraßen müssen Sie blinken 

Gerade von den Situationen, in denen Autofahrer sehr überrascht sind, dass man überhaupt den Blinker setzen muss, gibt es eine ganze Reihe. Dazu gehört das Manöver, rückwärts zu fahren und dabei abzubiegen ebenso wie Wenden. Auf einer abknickenden Vorfahrtstraße müssen Sie sogar dann blinken, wenn Sie der Vorfahrt folgen. Gleiches gilt, wenn die Fahrbahn, auf der Sie sind, bereits einen Richtungspfeil hat – Blinken müssen Sie trotzdem. Wer bei Blinkverstößen erwischt wird, muss im Zweifelsfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. 

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