Wenn die Ampel kaputt ist und Dauerrot zeigt: So verhalten Sie sich

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Drei Minuten Warten reichen bei einer defekten Ampel nicht

Manchmal scheint das grüne Licht an der Ampel gar nicht zu kommen. Wenn das einem Fahrer im Fuhrpark passiert, ist die Unsicherheit meist groß. Das ist kein Wunder, weil selbst die Gerichte bei diesem Thema recht schwammig entschieden haben.

Grundsätzlich gilt bei dem Verdacht, dass die Ampel defekt ist, der extreme Misstrauensgrundsatz. Es wird erwartet, dass der Fahrer zunächst eine angemessene Zeit abwartet, damit klar ist, ob wirklich ein Defekt vorliegt. Wie lange genau diese angemessene Zeitspanne zu sein hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 2 Ss OWi 486/99) entschieden, dass drei Minuten nicht ausreichend sind. Wie viel länger Sie warten müssen, kommt dann auf den Einzelfall an. In jedem Fall sollten Sie warten, bis der Verkehr an der Kreuzung mehrere Ampelphasen hinter sich hat.

Immer die Gefährdung anderer ausschließen

Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass die Ampel tatsächlich wegen eines Defekts Dauerrot anzeigt, gilt: Rechnen Sie mit Dauergrün für den Querverkehr. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten und Sie müssen sich mit den anderen Fahrern mit Handzeichen verständigen oder einen Passanten um Einweisung bitten. In die Kreuzung einfahren dürfen Sie generell nur, wenn sie ausschließen können, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Denken Sie dabei auch an Fußgänger.

Mildernde
Umstände
, wenn doch ein Rotlichtverstoß vorliegt

Doch was, wenn sie das Dauerrot trotz Abwarten falsch interpretiert haben und die Polizei oder ein Blitzer Sie beim Überfahren der Ampel erwischt? In dem Fall müssen Sie wahrscheinlich mit einem Bußgeld rechnen.

Allerdings haben Gerichte hier in der Vergangenheit milde entschieden und auf ein Fahrverbot verzichtet, wenn deutlich wurde, dass der Fahrer mit minutenlangem Warten zeigte, dass er sich an die Verkehrsregeln halten wollte und sich bei der Funktionstüchtigkeit der Ampel geirrt hat. So geschehen bei einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az.: 729 OWi 9/17). Hier hatte der Fahrer beim Linksabbiegen fünf Grünphasen der Geradeausfahrer abgewartet, bis er fälschlicherweise dachte, seine dauerrote Ampel sei kaputt. Er musste dann nur 90 Euro Bußgeld zahlen, weil das Gericht keinen groben Pflichtverstoß bei ihm sah.

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