Wer unerlaubt an Stromzapfsäulen parkt, muss büßen

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Wer unerlaubt an Stromzapfsäulen parkt, muss büßen Mit dem normalen Auto mal schnell einen Parkplatz für E-Autos ansteuern? Das kann teuer werden.

Auch wenn die Zeit drängt und kein Parkplatz in Sicht ist – auf einem
Stellplatz
mit Ladesäulen für E-Autos sollten Sie mit
Verbrennungsmotor
nicht parken. Sonst drohen Bußgelder und sogar Abschleppkosten.

Verbrennungsmotoren auf E-Parkplätzen sind tabu

Parkraum ist gerade in Städten sehr oft Mangelware. Da liegt die Idee nahe, sich auch mit dem Verbrennungsmotor mal eben schnell auf einen Parkplatz zu stellen, an dem eigentlich E-Autos ihre Stromreserven auftanken sollen. Stört ja keinen, oder? Falsch gedacht. Wenn Sie sich beim Fuhrparkmanagement nicht mehr um Strafzettel als um Ihre Software kümmern wollen, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter nicht unerlaubt auf E-Parkplätzen stehen.

55 Euro Bußgeld fürs Falschparken 

Da, wo das Parksymbol klar macht, dass hier nur elektrische
Fahrzeuge
stehen und auftanken dürfen, sollte man den Hinweis unbedingt ernst nehmen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor haben hier absolutes Parkverbot. Wer das ignoriert, wird inzwischen mit einem Bußgeld von 55 Euro zur Kasse gebeten. Das gilt übrigens auch, wenn gleich daneben noch ein weiterer E-Parkplatz frei sein sollte.

Mit dem Abschleppwagen rechnen

Mehr noch: Wer den Sonderparkplatz für Elektroparkplätze für sein normales
Auto
nutzt, muss sogar damit rechnen, dass sein Fahrzeug umgehend abgeschleppt wird. Das hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az.: 17 K 4015/18) ergeben. Ein Mann hatte hier geklagt, weil er sein Auto mit Verbrennungsmotor auf einem E-Parkplatz mit
Ladesäule
abgestellt hatte. Weniger als 15 Minuten nach dem Falschparken war das Auto abgeschleppt worden, was der Mann nicht verhältnismäßig fand. Ein Strafzettel hätte seiner Ansicht nach gereicht, die Abschleppkosten wollte er nicht tragen. Die Richter allerdings sahen das anders und verwiesen darauf, dass der Mann durch sein Falschparken andere behindert habe.

Auch E-Autos müssen Regeln beachten

Sonderparkplatz bleibt also Sonderparkplatz – das gilt für Behindertenparkplätze ebenso wie die vor Stromladesäulen. Allerdings ist es wichtig, dass E-Autos dabei auch ein paar Regeln beachten. Sie können nämlich einen Strafzettel bekommen, wenn Sie kein E-Kennzeichen haben. Auch die maximal erlaubte Parkdauer, die meist für den Ladevorgang vorgeschrieben ist, darf nicht überzogen werden.


Foto:  © imago images / Rene Traut

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