Wie Sie auch nach dem 30.11. noch die Kfz-Versicherung wechseln können

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Wie Sie auch nach dem 30.11. noch die Kfz-Versicherung wechseln können
Wie Sie auch nach dem 30.11. noch die Kfz-Versicherung wechseln können Eigentlich ist der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel der 30.11. Doch es gibt Ausnahmen. 

Keine Panik, wenn Sie den Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel verpasst haben. Es gibt ein paar Gründe, die Ihnen trotzdem fürs kommende Jahr noch einen günstigeren Tarif bescheren können. 

So kündigen Sie nach dem 30.11.

Der 30.11., das weiß praktisch jeder Autofahrer, ist der entscheidende Tag. Bis dahin muss man eigentlich die Kfz-Versicherung gewechselt haben, um dann im neuen Kalenderjahr von einem besseren Tarif zu profitieren. Dennoch wird dieser Stichtag möglicherweise auch in Ihrem Fuhrparkmanagement einmal vergessen. Und dann? Müssen Sie jetzt ein ganzes Jahr weiter hohe Beiträge zahlen, bis Sie endlich in einen günstigeren Vertrag wechseln können? Nicht unbedingt. Denn es gibt durchaus Mittel und Wege, auch nach der November-Deadline noch aus Ihrem alten Vertrag rauszukommen. 

Prämienerhöhung erlaubt Sonderkündigung

Hier hilft Ihnen vor allem das Sonderkündigungsrecht. Viele Versicherer teilen ihren Kunden nämlich erst kurz vor dem 30.11. mit, dass sie ihre Prämien im kommenden Jahr erhöhen werden. Sollen Sie tatsächlichen eine Beitragserhöhung für Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko erhalten, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das ist etwa der Fall, wenn Ihr Fahrzeugmodell in eine ungünstigere Regional- oder Typklasse eingestuft wird. Dann gilt der Stichtag des 30.11. nicht und Sie haben ab Kenntnisnahme einen Monat Zeit zu kündigen.

Wichtig: Achten Sie auch darauf, ob die Beitragserhöhung unter Umständen verdeckt vorgenommen wird. Gerade, wenn Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse rutschen, fällt Ihnen vielleicht nicht sofort auf, das der Versicherer die bessere Prozent-Einstufung nicht ganz an Sie weitergibt. Deshalb schauen Sie immer auf den Vergleichsbeitrag, der normalerweise in der Rechnung ausgewiesen wird. Sollte er fehlen, fordern Sie ihn an. 

Was gilt bei Schadensfall und Fahrzeugwechsel?

Problemlos ist das Sonderkündigungsrecht außerdem bei einem Fahrzeugwechsel, z.B. weil Sie einen Neuwagen kaufen, möglich. Dann schließen Sie ja eine komplett neue Autoversicherung ab. Beim Halterwechsel, bei dem das Fahrzeug umgeschrieben wird, darf der neue Besitzer ebenfalls den bestehenden Versicherungsvertrag kündigen.

Und nicht zuletzt räumt Ihnen der weniger erfreuliche Umstand eines Unfalls oder eines anderen Schadens ein Sonderkündigungsrecht ein. Wenn Sie etwa mit der Schadensregulierung unzufrieden sind, weil nicht alles übernommen wurde, können Sie kündigen. Umgekehrt steht es allerdings bei einem Unfall auch der Versicherung frei, Ihnen zu kündigen, wenn Sie den Crash etwa durch grobe Fahrlässigkeit verursacht haben.


Foto:  © Getty Images

Back to top
JETZT
TESTEN