Wie Sie die Schadenfreiheitsklasse übertragen können – und wann es lohnt

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Hohe Schadenfreiheitsklasse lässt Versicherungsbeitrag sinken

Die Schadenfreiheitsklasse ist in der Kfz-Versicherung und somit auch für die
Fahrzeuge
in jedem Fuhrpark ein wichtiges Thema. Denn je länger man unfallfrei fährt, umso höher steigt man in der SF-Klasse. Was dazu führt, dass der Versicherungsbeitrag prozentual sinkt. Wer zum ersten Mal ein
Fahrzeug
auf seinen eigenen Namen angemeldet hat, steigt selbst nach Jahrzehnten Fahrpraxis in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse ein. Es sei denn, er lässt sich die SF-Klasse einer anderen Person übertragen. Das geht in der Vollkasko und der
Haftpflicht
, in der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Den Antrag auf Übertragung stellen Sie bei der Versicherung. 

Wann lohnt die Übertragung?

Das lohnt sich in der Regel dann, wenn die Person, von der man die Schadenfreiheitsklasse übernimmt, diese sicher nicht mehr braucht. Zum Beispiel, weil sie aus Altersgründen ohnehin kein Auto mehr braucht oder eines von mehreren
Fahrzeugen
dauerhaft abgemeldet und nicht ersetzt wird. Denn übertragen lässt sich die SF-Klasse nur einmalig. Weg ist also weg. 

Dann ist die Übertragung der SF-Klasse in der Regel eine Familiensache. Die Versicherungen erlauben es, dass die Klasse auf Kinder,
Enkelkinder
, den Ehepartner oder die Eltern übertragen wird. Oft sind auch Lebenspartner erlaubt. 

Entscheidend ist: Wie lange haben Sie schon den Führerschein?

Was sich nicht lohnt: Sofort als Fahranfänger eine hohe Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Dann verfällt ein Großteil der SF-Klassen. Man kann nämlich  nur maximal so viele Klassen übernehmen wie man seit dem
Erwerb
des
Führerscheins
hätte ansammeln können. Teils gibt es auch weitere
Einschränkungen
seitens der Versicherer und sie verlangen zum Beispiel, dass man das Auto, aus dessen
Vertrag
man die Klassen übernimmt, regelmäßig gefahren hat.


Es ist übrigens auch möglich, die Schadenfreiheitsklasse aus einem geschäftlichen Verhältnis mitzunehmen. So fängt man, nachdem man jahrelang nur
Dienstwagen
gefahren ist, nicht plötzlich bei Null an. Diese Übertragung sollte aber von Anfang an zwischen Firma und Mitarbeiter und auch mit der Versicherung geregelt werden. 

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