Worauf Autofahrer bei Unfällen im Ausland achten sollten
- 21. Mai 2025
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Warum Sie sich vor der Auslandsreise auf einen Crash vorbereiten sollten
Auf einen Autounfall will sich eigentlich niemand vorbereiten. Dennoch ist das letztlich besser, als dann live von der ganzen Situation derart überrascht zu werden, dass man an die wesentlichen Dinge gar nicht denkt. Das gilt für alle Nutzer im Fuhrpark bei Dienstreisen ins Ausland oder auch internationalen Privatreisen in den Urlaub erst recht. Denn in anderen Ländern sind im Falle eines Crashs im Straßenverkehr noch einmal ein paar Besonderheiten zu beachten. Das fängt bei der Polizei an und hört bei Versicherungsfragen auf.
Um hier nicht eiskalt erwischt zu werden, ist es nützlich, im Ernstfall bereits die Antworten auf die wichtigsten Fragen parat zu haben – und unter anderem ein paar wichtige Dokumente immer im Handschuhfach griffbereit zu haben. Falls Sie das alles dann doch nicht brauchen, weil es nie kracht – umso besser.
Diese Dinge sind wichtig, wenn es im Ausland zu einem Autounfall kommt:
- Gehen Sie richtig versichert auf Reisen
Hier fängt die Vorbereitung an – denn der Versicherungsschutz ist nicht in jedem Reiseland so gut wie in Deutschland. Und wenn es beispielsweise in Griechenland kracht, gilt auch das dortige Schadenersatzrecht. Hilfreich und sinnvoll kann daher bereits im Vorfeld des Auslandsaufenthalts eine Auslandsschadenschutz-Versicherung sein. Damit werden Personen- und Sachschäden im Ernstfall vom eigenen Versicherer zu Hause so reguliert, als wäre der Unfall in Deutschland geschehen. Das ist besonders dann eine Erleichterung, wenn der ausländische Unfallgegner gar keinen oder einen sehr verminderten Haftpflichtversicherungsschutz hat.
- Halten Sie den Europäischen Unfallbericht bereit
In der EU ist dieser Bericht in allen Mitgliedsstaaten gleich und gibt Ihnen die Chance, den Unfall selbstständig zu dokumentieren. Gerade wenn die Unfallgegner nicht die gleiche Sprache sprechen, ist das sehr hilfreich, auch, um die spätere Schadensregulierung mit der Versicherung leichter über die Bühne zu bekommen. Sie bekommen ihn beispielsweise – bei Bedarf auch mehrsprachig – bei vielen Versicherungsagenturen oder auch beim ADAC. Auf gar keinen Fall sollten Sie irgendetwas ausfüllen oder unterschreiben, das Sie aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht verstehen. - Checken Sie, ob Sie die Grüne Versicherungskarte brauchen
In einigen Ländern ist diese Karte, die inzwischen Internationale Versicherungskarte (IVK) heißt und weiß ist, auf der alle Daten zu Ihrem Auto und zu Ihrer Haftpflichtversicherung vermerkt sind und die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung bekommen, noch immer Pflicht. Dazu gehören etwa Albanien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine, Weißrussland. Selbst in den Ländern, in denen Sie nicht mehr Pflicht ist – und das sind die meisten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes – kann sie im Ernstfall sehr nützlich sein, um alle Daten parat zu haben. Seit 2025 reicht es übrigens, die IVK digital auf dem Handy mitzuführen. - Machen Sie Fotos
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, zumal heute jeder eine Handykamera hat, wird dennoch immer wieder vergessen. Fotografieren Sie Unfallstelle, etwaige Verkehrsschilder, den Schaden etc. so genau wie möglich, um Beweise zu haben. Und nehmen Sie auch Kontaktdaten von möglichen Zeugen auf. - Notieren Sie im Zweifelsfall das Kennzeichen
Manchmal will der Unfallgegner im Ausland seine Daten nicht herausgeben. In dem Fall notieren und fotografieren Sie das Kennzeichen. Es ist möglich, seine Versicherung auch über den Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung zu bringen. - Rufen Sie die Polizei
Das ist im Ausland grundsätzlich empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden und nichts zu versäumen. Zwar kann es sein, dass in einigen Ländern, wie etwa in Frankreich, die Polizei bei einem Bagatellschaden gar nicht kommt. In anderen jedoch, wie etwa in Osteuropa, ist es sogar häufig Pflicht und Sie werden den Polizeibericht zwingend für die Versicherung brauchen. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Kopie des Polizeiberichts geben und notieren Sie sich alle wichtigen Ansprechpartner, also auch die Namen der Polizisten. - Rufen Sie den Autovermieter an
Passiert der Unfall mit einem Mietwagen, sollten Sie zügig den Verleiher anrufen und mit ihm genau abklären, was jetzt zu tun und zu beachten ist. - Informieren Sie sich schon vor Reisebeginn, was Ihnen zusteht
In jedem Land sind die Punkte, die Sie im Fall eines Autounfalls geltend machen können, anders geregelt. Oft bekommen Sie weniger als in Deutschland, können sich etwa Kosten für einen Mietwagen oder Gutachter nicht erstatten lassen. Hier sollte man vor dem Ernstfall Bescheid wissen, um nicht in teure Kostenfallen zu tappen. - Wählen Sie den einfachen Weg
Bei einem Haftpflichtschaden im europäischen Ausland können Sie sich für Ihre Ansprüche auch an den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung wenden. Diesen können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung bringen. Der Vorteil: Sie können den Schaden in Ihrer Muttersprache abwickeln.