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UVV – Rechtliche Grundlagen

Fahrerunterweisung nach UVV – Rechtliche Grundlagen

Diese Unterweisung sollte einmal im Jahr erfolgen und bei Bedarf wiederholt werden.

Eine wichtige Aufgabe des Arbeitgebers ist die Sicherstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und der Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet Dienstwagenfahrer im Umgang mit dem Dienstfahrzeug
zu unterweisen.
Diese Fahrerunterweisung nach UVV, auch UVV-Fahrer genannt, sollte jährlich erfolgen.

Rechtlichen Grundlagen für diese notwendige Unterweisung sind:

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 4 DGUV Vorschrift 1
§ 35 DGUV Vorschrift 70

Per Gesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter sicherzustellen. Nach DGUV 70 muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Fahrer befähigt ist das Fahrzeug zu führen.
Die Unterweisung muss dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.

Halterhaftung

Bei Nichterfüllung dieser Pflichten (Halterhaftung) drohen im Schadenfall straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Die Halterhaftung betrifft alle Unternehmen, die Halter von Fahrzeugen sind, und diese Fahrzeuge ihren Mitarbeitern überlassen – ganz gleich ob als Dienst-, Pool- oder Motivationsfahrzeug.

Der BGH geht davon aus, dass derjenige, der die Kosten für das Fahrzeug trägt und die Verwendung des Fahrzeugs steuern kann, auch der “Halter” des Fahrzeugs ist. Faktisch unterliegt damit jedes Unternehmen, das einen Fuhrpark unterhält, der Halterhaftung.

Zertifizierung

Die Carmada Fahrerunterweisung ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallsversicherung (DGUV) zertifiziert.

Abbildung: Prüfsiegel der Deutschen Gesetzlichen Unfallsversicherung (DGUV)
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