Erfassung des Ausstellungslandes

Im Zuge der Carmada Führerscheinkontrolle wird das Ausstellungsland erfasst und steht als Spalte in der Fahrertabelle mit Filtermöglichkeiten zur Verfügung.

Der Hintergrund ist, dass eine ausländische Fahrerlaubnis aus sogenannten Drittstaaten in Deutschland nur sechs Monate gültig ist. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem man einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat.
Dies gilt für sogenannte Drittstaaten-Führerscheine aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.

Nach Ablauf der sechs Monate wäre es für Fahrzeugführer und den Fahrzeughalter eine Straftat nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz).

Um auch nach dieser Zeit ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss dann in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.

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