Konsequenzen bei Nichterfüllung der Fahrerunterweisung

Bei fehlender oder unzureichender Unterweisung kann es im Schadensfall passieren, dass die Berufsgenossenschaft, die beim Unfall entstandenen Kosten, nicht trägt. Der Dienstwagenfahrer könnte gegenüber dem Fuhrparkmanager Schadensersatzansprüche geltend machen. Möglich wäre auch ein Regress des Arbeitgebers gegen den Fuhrparkmanager, wenn der Arbeitgeber wegen mangelhafter Unterweisung seine Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer verliert.

Nach § 22 Abs. 1 Nr. 26 ArbSchG handelt ordnungswidrig im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 1 des ArbSchG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Abs. 1 Satz 2 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterweist. Wird hierdurch mittels einer vorsätzlichen Handlung das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann nach § 26 Nr. 2 ArbSchG sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Hilfreiche Verlinkungen zu entsprechenden Gesetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__9.html
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html

Wir haben zu dem Thema auch ein Storyvideo gedreht. Schauen Sie doch einmal rein: https://www.carmada.de/fahrerunterweisung-nach-uvv/#unsere_story

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Zertifizierung

Die CARMADA Fahrerunterweisung ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallsversicherung (DGUV) zertifiziert.

Abbildung: Prüfsiegel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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